Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 11 S 1089/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8321
VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 11 S 1089/10 (https://dejure.org/2010,8321)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.11.2010 - 11 S 1089/10 (https://dejure.org/2010,8321)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. November 2010 - 11 S 1089/10 (https://dejure.org/2010,8321)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zum Begriff der Ausreise im Sinne des § 51 Abs 1 Nr 7 AufenthG 2004

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierung der Ausreise i.S.d. § 51 Abs. 1 Nr. 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) als freiwillige Ausreise aufgrund eines eigenen Willensentschlusses in Abgrenzung zur Auslieferung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 7, AufenthG § 51 Abs. 2 S. 2, AufenthG § 51 Abs. 2 S. 3
    Auslieferung, Ausreise, Erlöschen, Erlöschen der Niederlassungserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, freiwillige Ausreise, Freiwilligkeit, Untersuchungshaft, Inhaftierung, Strafverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Qualifizierung der Ausreise i.S.d. § 51 Abs. 1 Nr. 7 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) als freiwillige Ausreise aufgrund eines eigenen Willensentschlusses in Abgrenzung zur Auslieferung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Keine freiwillige Ausreise nach § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG bei Auslieferung

Besprechungen u.ä.

  • migrationsrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Keine freiwillige Ausreise nach § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG bei Auslieferung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 60
  • DVBl 2011, 60 ZAR 2011, 38 (Leitsatz) DÖV 2011, 168 (Ls.)
  • DÖV 2011, 168
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Karlsruhe, 10.02.2010 - 1 K 676/09

    Zur Frage des Erlöschens eines Aufenthaltstitels bei ehelicher Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 11 S 1089/10
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10. Februar 2010 - 1 K 676/09 - insoweit geändert, als diese verurteilt wurde, dem Kläger eine Bescheinigung auszustellen.

    Mit Urteil vom 10.02.2010 - 1 K 676/09 - hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe festgestellt, dass die Niederlassungserlaubnis des Klägers nicht erloschen ist und die Beklagte verurteilt, dem Kläger zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis eine Bescheinigung auszustellen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10. Februar 2010 - 1 K 676/09 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

    Dem Senat liegen 3 Bände Ausländerakten sowie die Akten des Verwaltungsgerichts Karlsruhe aus dem Verfahren 1 K 676/09 vor.

  • VGH Bayern, 10.01.2007 - 24 BV 03.722

    Erlöschen eines Aufenthaltstitels

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 11 S 1089/10
    Ausreise im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG ist nur die freiwillige Ausreise aufgrund eigenen Willensentschlusses; eine Auslieferung erfüllt das Tatbestandsmerkmal nicht (entgegen Bayerischer VGH, Urteil vom 10.01.2007 - 24 BV 03.722 - juris).

    Ein Ausländer, der nicht aufgrund eigenen Willensentschlusses freiwillig das Bundesgebiet verlässt, sondern ausgeliefert wird, erfüllt das Tatbestandsmerkmal der Ausreise nicht (a.A. Bayerischer VGH, Urteil vom 10.01.2007 - 24 BV 03.722 - juris; Schäfer, in GK-AufenthG, § 51 Rn. 62; Hailbronner, AuslR, § 51 Rn. 20 m.w.N.; unklar BVerwG, Beschluss vom 15.04.1998 - 1 B 6.98 - juris).

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08

    Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 11 S 1089/10
    Die Fristüberschreitung führt grundsätzlich immer zum Erlöschen des Aufenthaltstitels; auf ein etwaiges Verschulden des Ausländers kommt es nicht an (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.04.2009 - 1 C 6.08 - BVerwGE 134, 27; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 08.05.2008 - 18 A 2542/06 - juris und vom 04.08.2004 - 18 B 2264/03 - InfAuslR 2004, 439).
  • BVerwG, 06.03.2008 - 1 C 16.06

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbefugnis; Recht auf Wiederkehr; Rentner;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 11 S 1089/10
    Die Zusammenschau der Erlöschenstatbestände mit den Privilegierungen des § 51 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AufenthG und den Wiederkehrrechten nach § 37 Abs. 1 und 5 AufenthG verdeutlicht vielmehr, dass Ausgangspunkt der Erlöschensregelungen nach § 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7 AufenthG die freie Willensentschließung des Ausländers zur Ausreise ist (vgl. zu den Voraussetzungen eines Rechts auf Wiederkehr nach § 37 Abs. 5 AufenthG, mit dem das Erlöschen eines Aufenthaltstitels infolge einer Ausreise kompensiert werden soll, die auf freier Disposition des Ausländers beruht: BVerwG, Urteil vom 06.03.2008 - 1 C 16.06 - BVerwGE 130, 284).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2004 - 18 B 2264/03

    D (A), Libanesen, Aufenthaltsbefugnis, Erlöschen, Auslandsaufenthalt,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 11 S 1089/10
    Die Fristüberschreitung führt grundsätzlich immer zum Erlöschen des Aufenthaltstitels; auf ein etwaiges Verschulden des Ausländers kommt es nicht an (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.04.2009 - 1 C 6.08 - BVerwGE 134, 27; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 08.05.2008 - 18 A 2542/06 - juris und vom 04.08.2004 - 18 B 2264/03 - InfAuslR 2004, 439).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2008 - 18 A 2542/06

    Erlöschen Aufenthaltserlaubnis Verlängerung Sechsmonatsfrist

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 11 S 1089/10
    Die Fristüberschreitung führt grundsätzlich immer zum Erlöschen des Aufenthaltstitels; auf ein etwaiges Verschulden des Ausländers kommt es nicht an (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.04.2009 - 1 C 6.08 - BVerwGE 134, 27; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 08.05.2008 - 18 A 2542/06 - juris und vom 04.08.2004 - 18 B 2264/03 - InfAuslR 2004, 439).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 11 S 1089/10
    Der Beklagten ist darin zuzustimmen, dass der im Aufenthaltsrecht vielfach verwendete Begriff der Ausreise nach dem Willen des Gesetzgebers nicht in jedem Fall eine Freiwilligkeit voraussetzt; vielmehr entfaltet nach dem System des Aufenthaltsgesetzes je nach Regelungszusammenhang ggf. auch die zwangsweise Aufenthaltsbeendigung die Wirkungen einer Ausreise (vgl. hierzu § 11 Abs. 1 Sätze 1 und 4 AufenthG; s. a. § 58 Abs. 3 Nr. 1 AufenthG zur "Ausreise" eines in Haft befindlichen Ausländers; vgl. zum umfassenden Begriff der Ausreise in § 25 Abs. 3 Satz 2 AufenthG: BT-Drs. 15/420, 79; zu § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG auch BVerwG, Urteil vom 27.06.2006 - 1 C 14.05 - BVerwGE 126, 192).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 1 C 8.89

    Ausländerrecht: Rechtsfolgen der "Ungültig"-Stempelung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 11 S 1089/10
    Ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis liegt insoweit vor (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation etwa BVerwG, Urteil vom 20.11.1990 - 1 C 8.89 - juris).
  • BVerwG, 15.04.1998 - 1 B 6.98

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 11 S 1089/10
    Ein Ausländer, der nicht aufgrund eigenen Willensentschlusses freiwillig das Bundesgebiet verlässt, sondern ausgeliefert wird, erfüllt das Tatbestandsmerkmal der Ausreise nicht (a.A. Bayerischer VGH, Urteil vom 10.01.2007 - 24 BV 03.722 - juris; Schäfer, in GK-AufenthG, § 51 Rn. 62; Hailbronner, AuslR, § 51 Rn. 20 m.w.N.; unklar BVerwG, Beschluss vom 15.04.1998 - 1 B 6.98 - juris).
  • VG Saarlouis, 27.03.2019 - 6 L 109/19

    Begriff der außergewöhnlichen Härte in AufenthG 2004 § 36 Abs 2; Vorliegen eines

    BVerwG, Urteil vom 30.04.2009, 1 C 6.08, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 10.01.2007, 24 BV 03.722; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19.09.2011, 11 LA 198/11; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.11.2010, 11 S 1089/10; OVG Hamburg, Beschluss vom 27.04.2004, 3 Bs 71/04; VG Augsburg, Urteil vom 09.04.2013, Au 1 K 12.1625; VG Bremen, Urteil vom 30.11.2005, 4 K 1013/05 ( Kurnaz ), sämtlich juris.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.05.2010 - 1 U 679/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13274
OLG Koblenz, 05.05.2010 - 1 U 679/09 (https://dejure.org/2010,13274)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.05.2010 - 1 U 679/09 (https://dejure.org/2010,13274)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Mai 2010 - 1 U 679/09 (https://dejure.org/2010,13274)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 839 Abs 1 S 2 BGB, § 62 Abs 1 VwVG RP, § 63 Abs 1 VwVG RP, Art 34 GG
    Amtshaftung bei Vollzug des Bauordnungsrechts: Nicht fachgerechtes Vorgehen eines durch den Landkreis beauftragten privaten Fachbetriebes beim Abriss eines einsturzgefährdeten Gebäudes; Anwendbarkeit des Verweisungsprivilegs; Drittschutz bei Ersatzvornahmen durch ...

  • Wolters Kluwer
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anforderungen an Ersatz des Wiederherstellungsaufwands bei im Wege der Ersatzvornahme erfolgtem Gebäudeabriss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dachabriss als Ersatzvornahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 60
  • BauR 2011, 306
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 302/05

    Staatshaftung bei verzögerter Antragsbearbeitung

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.05.2010 - 1 U 679/09
    Hinreichende Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen hat der Verletzte dann, wenn er auf Grund der ihm bekannten (nach neuem Recht: gegebenenfalls auch grob fahrlässig unbekannten) Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage, sei es auch nur eine Feststellungsklage, erheben kann, die bei verständiger Würdigung so viel Erfolgsaussicht hat, dass sie ihm zumutbar ist (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1069, 1070; NJW 2007, 830, 832 f.; Wurm in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2007, § 839 Rn. 374).
  • BGH, 21.01.1993 - III ZR 189/91

    Haftungsverteilung bei Schädigung eines Kraftfahrers bei der Bergung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.05.2010 - 1 U 679/09
    Seine Stellung ist derjenigen eines Verwaltungshelfers angenähert (Beamter im haftungsrechtlichen Sinne); er wird ohne eigene Entscheidungsmacht gleichsam als Erfüllungsgehilfe der Verwaltungsbehörde tätig (vgl. BGHZ 121, 161, 164 ff. = NJW 1993, 1258 [Abschleppunternehmer]; Wurm a.a.O. Rn. 101; s. auch BGH NJW 2006, 1804).
  • BGH, 26.01.2006 - I ZR 83/03

    Abschleppkosten-Inkasso

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.05.2010 - 1 U 679/09
    Seine Stellung ist derjenigen eines Verwaltungshelfers angenähert (Beamter im haftungsrechtlichen Sinne); er wird ohne eigene Entscheidungsmacht gleichsam als Erfüllungsgehilfe der Verwaltungsbehörde tätig (vgl. BGHZ 121, 161, 164 ff. = NJW 1993, 1258 [Abschleppunternehmer]; Wurm a.a.O. Rn. 101; s. auch BGH NJW 2006, 1804).
  • BGH, 12.10.2006 - III ZR 144/05

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zum

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.05.2010 - 1 U 679/09
    Es ist nicht vorausgesetzt, dass der Geschädigte aus den ihm bekannten Tatsachen auch die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zieht (BGH BeckRS 2006, 13445).
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZB 47/03

    Zulässigkeit der Berufung bei Umstellung des Antrags auf Zahlung an eine

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.05.2010 - 1 U 679/09
    Die - aufgrund einer entsprechenden Ermächtigung der übrigen Miterben dementsprechend zur Prozessführung befugte (vgl. BGH NJW-RR 2005, 955) - Klägerin verfolgt bei rechtem Verständnis im eigenen Namen die Feststellung der Schadensersatzpflicht des beklagten Landkreises aus der Verletzung des Grundeigentums der Erbengemeinschaft, mithin eines absoluten Rechtsguts (vgl. Greger in: Zöller a.a.O. § 256 Rn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 22.01.2004 - III ZR 99/03

    Verjährung von Amtshaftungsansprüchen gegen einen Notar

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.05.2010 - 1 U 679/09
    Hinreichende Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen hat der Verletzte dann, wenn er auf Grund der ihm bekannten (nach neuem Recht: gegebenenfalls auch grob fahrlässig unbekannten) Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage, sei es auch nur eine Feststellungsklage, erheben kann, die bei verständiger Würdigung so viel Erfolgsaussicht hat, dass sie ihm zumutbar ist (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1069, 1070; NJW 2007, 830, 832 f.; Wurm in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2007, § 839 Rn. 374).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.1995 - 18 U 58/95

    Abschleppen eines Kfz im Auftrag der Polizei - nicht fachgerechtes Vorgehen des

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.05.2010 - 1 U 679/09
    Fehlte es insofern an einer Grundverfügung (ergänzende Beseitigungsverfügung) als notwendige Grundlage des Verwaltungszwangs (vgl. § 2 i.V.m. § 61 Abs. 1 LVwVG; s. auch Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Februar 2004 a.a.O., Seite 20), so stellt sich der "Vollstreckungsexzess" als rechtswidrige und schuldhafte unerlaubte Handlung i.S.d. §§ 823 ff BGB dar (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1997, 239 f.; zum Drittschutz Wurm a.a.O. Rn. 171 ff.).
  • OLG Dresden, 11.04.2018 - 1 U 1135/17

    Pflichten der Gemeinde beim Abriss eines Hauses im Wege der Ersatzvornahme

    Dieser war bauordnungsrechtlich Verhaltens- bzw. Zustandsstörer (Spiekermann, in: Jäde/Dirnberger/Böhme, Bauordnungsrecht Sachsen, Stand: April 2017, § 58 Rn. 29) und hat das Einschreiten der Vollstreckungsbehörde und den Einsatz des Zwangsmittels der Ersatzvornahme durch sein Untätig bleiben herausgefordert (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 05.05.2010, Az.: 1 U 679/09, juris, Rn. 29).
  • KG, 29.11.2013 - 9 U 171/12

    Heizkörper beschädigt: Polizei muss Nachbarn informieren!

    Grundsätzlich obliegt die Verantwortung für eine Sache dem Eigentümer (vgl. hierzu OLG Koblenz, Urteil vom 5. Mai 2010 - 1 U 679/09).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 28.07.2010 - 1 U 46/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20341
OLG Koblenz, 28.07.2010 - 1 U 46/09 (https://dejure.org/2010,20341)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.07.2010 - 1 U 46/09 (https://dejure.org/2010,20341)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Juli 2010 - 1 U 46/09 (https://dejure.org/2010,20341)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 34 GG, § 839 Abs 1 S 2 BGB, § 5 WaldG RP, § 6 WaldG RP, § 10 Abs 1 S 1 WaldG RP
    Amtspflichtverletzung: Drittgerichtetheit der Amtspflichten eines staatlichen Forstamtes; Schadensersatzanspruch wegen einer den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft widersprechenden Durchforstungsmaßnahme; Eingreifen des Verweisungsprivilegs bei ...

  • Wolters Kluwer

    Drittschützende Wirkung von Amtspflichten der Forstverwaltung

  • rechtsportal.de

    Drittschützende Wirkung von Amtspflichten der Forstverwaltung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 60
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.07.2010 - 1 U 46/09
    Es kann dem Geschädigten nämlich regelmäßig nicht angesonnen werden, Kostenansätze des Gutachters vorab am Markt zu vergleichen (vgl. OLG Naumburg NJW-RR 2006, 1029 f.; Palandt/ Grüneberg , BGB, 69. Auflage 2010, § 249 Rn. 58).
  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83

    Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.07.2010 - 1 U 46/09
    Im Gegenteil hatte (zumal) der von Amts wegen zur Forstaufsicht (§ 34 LWaldG) berufene Forstbeamte bei der Planung und Anleitung der Waldbewirtschaftung (Durchforstung) auch die gegenwärtigen und künftigen Auswirkungen insbesondere auf die unmittelbar benachbarten Parzellen zu bedenken und in sachgerechter Weise zu berücksichtigen (s. auch BGH NJW 1984, 2216).
  • OLG Koblenz, 14.02.2001 - 1 U 1161/99

    Sicherungspflicht des Waldeigentümers

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.07.2010 - 1 U 46/09
    Die Gefahrenlage für den Baumbestand auf der Nachbarparzelle war bei entsprechender Sorgfalt erkennbar und vermeidbar (vgl. allg. zur "forstwirtschaftlichen Erkenntnismöglichkeit" Senatsurteil vom 14. Februar 2001 - 1 U 1161/99 - = BeckRS 2001, 30161849).
  • VG Freiburg, 13.07.2016 - 6 K 1596/15

    Baurecht: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Nachbarwiderspruch gegen

    Ansonsten finden sich bezüglich eines Schutzes vor Windangriffsgefahren lediglich im Forstrecht der Länder einzelne Rechtsvorschriften, wonach eine Rodung/bzw. ein Kahleinschlag eines Waldes zu unterlassen ist, wenn dadurch dem benachbarten Wald der abschirmende Schutz ("Deckungsschutz") gegenüber Windgefahren/Sturmschäden genommen würde (vgl. die "Schutzwaldregelung" in § 10 Abs. 2 BayWaldG und dazu BayOLG, U. v. 29.6.1990 - 14 U 7/90 8 - 10 -, NJW-RR 1991, 1048 = juris. Rn.; siehe ferner OLG Koblenz, U. v. 28.7.2010 - 1 U 46/09 -, DVBl. 2011, 60 = juris, Rn. 28 -31 zu § 10 Abs. 1 S. 1 RhlPfl-WaldG; ebenso Österreichischer VwGH, U. v. 14.9.2004 - 2001/10/0072 zu § 14 Abs. 2 Ö-ForstG).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2010 - 15 A 528/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20753
OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2010 - 15 A 528/10 (https://dejure.org/2010,20753)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.10.2010 - 15 A 528/10 (https://dejure.org/2010,20753)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - 15 A 528/10 (https://dejure.org/2010,20753)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Zurückverweisung der Sache bei unrichtiger Beurteilung des Verwaltungsgerichts über das Eingreifens einer materiell-rechtlichen Ausschlussfrist

  • rechtsportal.de

    Möglichkeit der Zurückverweisung der Sache bei unrichtiger Beurteilung des Verwaltungsgerichts über das Eingreifens einer materiell-rechtlichen Ausschlussfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 60
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 04.12.2008 - 2 B 60.08

    Ermittlung des Regelungsgehalts eines Verwaltungsakts; Beginn der Jahresfrist mit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2010 - 15 A 528/10
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 2 B 60/08 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2017 - 7 B 442/17

    Teilrücknahme einer Baugenehmigung betreffend die Gestattung von Sonntags- und

    Es ist geklärt, dass die Entscheidungsfrist erst zu laufen beginnt, wenn der Behörde die für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen bekannt sind; es reicht nicht aus, dass sie diese Tatsachen hätte kennen müssen; ferner beginnt der Lauf der Frist regelmäßig erst nach einer gebotenen Anhörung, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5.10.2010 - 15 A 528/10 -, juris, sodass die Frist hier frühestens nach Ablauf der im Anhörungsschreiben vom 31.1.2017 gesetzten Frist beginnen konnte.
  • VG Minden, 17.07.2019 - 11 K 2021/18

    Maßnahme vorzeitig begonnen: Fördermittel müssen zurückgezahlt werden!

    vgl. BVerwG, Urteile vom 20.09.2001 - 7 C 6/01 -, NVwZ-RR 2002, 485, und vom 15.12.2004 - 7 B 80/04 -, juris; Beschluss vom 04.12.2008 - 2 B 60/08 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 05.10.2010 - 15 A 528/10 -, juris.
  • VG Minden, 25.10.2012 - 2 K 1334/11

    Rechtmäßigkeit der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 70 Abs. 1 Nr. 1

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24.01.2001 - 8 C 8.00 - OVG NRW, Beschluss vom 05.10.2010 - 15 A 528/10 -, beide veröffentlicht in juris.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.12.2008 - 2 B 60.08 - OVG NRW, Beschluss vom 05.10.2010 - 15 A 528/10 - ausdrücklich auch Bundessozialgericht, Urteil vom 06.03.1997 - 7 RAr 40/96 -, jeweils veröffentlicht in juris.

  • VG Minden, 26.08.2011 - 11 K 2689/10

    Widerruf eines Zuwendungsbescheides nach dem Regionalen

    Die durch § 49 Abs. 3 Satz 2 VwVfG NRW bestimmte entsprechende Anwendung dieser Vorschrift bedeutet für die Fälle des Widerrufs eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsakts, dass die Widerrufsfrist, nachdem die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat, erst zu laufen beginnt, wenn ihr die für die Widerrufsentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 24. Januar 2001 - BVerwG 8 C 8.00 -, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) 112, 360 (362 f.), auch in juris; OVG NRW, Beschluss vom 05. Oktober 2010 - 15 A 528/10 -, juris.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 20. September 2001 - BVerwG 7 C 6.01 -, NVwZ-RR 2002, 485 -, und vom 15. Dezember 2004 - BVerwG 7 B 80.04 -, juris, und Beschluss vom 04. Dezember 2008 - BVerwG 2 B 60.08 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 05. Oktober 2010 - 15 A 528/10 -, juris.

  • VG Düsseldorf, 04.08.2020 - 17 K 4582/18
    Zur Herstellung der Entscheidungsreife gehört auch die Anhörung des Betroffenen, die der Wahrung des in einem rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahren gebotenen rechtlichen Gehörs dient, vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 2 B 60.08 -, juris; BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2004 - 7 B 80.04 -, juris; BVerwG, Urteil vom 20. September 2001 - 7 C 6.01 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 15 A 528/10 -, juris.
  • VG Aachen, 16.12.2014 - 2 K 1603/12

    Keine beschränkte Ausschreibung von Einzelgewerken nach Aufhebung einer

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24.01.2001 - 8 C 8.00 -, DVBl 2001, 227, juris; Urteil vom 20.09.2001 - 7 C 6.01 -, NvwZ 2002, 485, juris; Beschluss vom 09.01.2007 - 8 B 36.06 -, juris; Beschluss vom 04.12.2008 - 2 B 60.08 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 01.04.1999 - 10 A 3381/97 -, NWVBl 2000, 115, juris; Beschluss vom 15.05.2008 - 18 A 3675/06 -, juris; Beschluss vom 05.10.2010 - 15 A 528/10 -, DVBl 2011, 60, juris.
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